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   BVerwG, 01.09.1997 - 4 VR 2.97, 4 A 8.97   

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https://dejure.org/1997,20268
BVerwG, 01.09.1997 - 4 VR 2.97, 4 A 8.97 (https://dejure.org/1997,20268)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1997 - 4 VR 2.97, 4 A 8.97 (https://dejure.org/1997,20268)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1997 - 4 VR 2.97, 4 A 8.97 (https://dejure.org/1997,20268)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss bzgl. des in eine Bundesstraße zu integrierenden Neubaus einer Ortsumgehung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 4 VR 2.97
    Aus der Klageschrift ergibt sich nichts dafür, daß es Belange von solchem Gewicht gäbe, daß an ihnen im Rahmen der Abwägung die Erfüllung des gesetzlich festgestellten Bedarfs scheitern könnte (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 [BVerwG 08.06.1995 - 4 C 4/94] ).

    Sie ergeben nicht, daß der Gesetzgeber bei der Aufnahme der Ortsumgehung in den Bedarfsplan willkürlich entschieden hätte, so daß für den beschließenden Senat im Hauptsacheverfahren Anlaß bestände, die Frage der Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Bedarfsplans in diesem Punkte gemäß Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (vgl. Urteil vom 8. Juni 1995 a.a.O. S. 347 f.).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 4 VR 2.97
    Verfahrensfehler führen nur dann zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, wenn sie sich auf die Entscheidung ausgewirkt haben können (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ).
  • BVerwG, 01.03.1993 - 4 B 188.92

    Streitwert - Planfeststellung - Verkehrswert als Ausgangswert

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 4 VR 2.97
    Im Klageverfahren ist regelmäßig eine Streitwerthöhe zwischen 30 und 50 % des Verkehrswertes angemessen (BVerwG, Beschluß vom 1. März 1993 - BVerwG 4 B 188.92 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 73 - NVwZ-RR 1993, 331); im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist dieser Betrag nochmals auf die Hälfte zu ermäßigen (vgl. Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, DVBl 1996, 605 - NVwZ 1996, 563).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 PKH 3.97

    Rechtsmittel

    Daran fehlt es hier jedoch, wie der Senat in seinem Beschluß vom heutigen Tage im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (4 VR 2.97), auf den Bezug genommen wird, näher ausgeführt hat.
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